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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBMA nur ganze Gebäude?7 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, Aspach / Baden-Württemberg727383
Datum10.06.2012 18:04      MSG-Nr: [ 727383 ]2955 x gelesen

Hallo Sebastian,

zum einen stellt derjenige die Forderungen auf, der den Nutzen hat.

Also einmal genau klären welche Vorgabe Euch die Versicherung für die geänderte Einstufung macht.
Das würde ich mir erst mal schriftlich kommen lassen. Gibt dann die erste zwingende Grundlage.
(Sofern keine weitere zwingende Vorgaben da sind - Baurecht...)

Der Zweite der den Nutzen hat ist die Firma (Produktionsausfall, Gebäudeschaden usw.).
Also entweder selbst analysieren oder analysieren lassen was möchte ich als Firma und
was macht da auch Sinn.

Die dritten Nutzniesser sind die Bewohner der Wohnungen, bzw. der Eigentümer und was
er für seine Mieter machen möchte. Was möchte man hier investieren?

Wenn Du diese Informationen hast hol die ne Fachfirma die Dir das entsprechend umsetzen
und anbieten kann. Diese kann die Anlage nachher auch für die Versicherung attestieren.
Eine Sachverständigenabnahme kann dann z.B. von der Versicherung gefordert werden
ist aber, zu mindest bei uns, eher nicht die Regel. Meist reichen eindeutige Planungsunterlagen
und Attestierung.

Zurück zur Frage also, man muss erstmal nix bis es jemand fordert der fordern kann.
Wenn der Versicherer sagt Ihr bekommt bessere Konditionen wenn Ihr 5 funkvernetzte
Heimrauchmelder reinmacht dann ist das genauso gut (wenn auch sinnbefreit) wie eine
Brandmeldeanlage nach DIN 16475 mit flächendeckender Überwachung und Aufschaltung
zur Feuerwehr.

Also klären was wollen Andere, was wollt Ihr und was ist wirtschaftlich!

Gruß Michael

Und noch was zum Nachdenken:
"Die Erfahrung ist ein strenger Lehrmeister, sie prüft uns bevor sie uns lehrt"
Vernon Sanders Law
Ich hoffe, dass keiner von Euch die Erfahrung macht schlecht belehrt worden zu sein.

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