Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Einsatzkleidung ohne Reflex | 42 Beiträge |
Autor | Patr8ick8 H.8, Moringen / Niedersachsen | 726674 |
Datum | 05.06.2012 10:24 MSG-Nr: [ 726674 ] | 9614 x gelesen |
Infos: | 07.06.12 GUV-I 8591 Warnkleidung 05.06.12 DGUV Rundschreiben 371/2008
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gesunder Menschenverstand
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Atemschutzgeräteträger
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
gesunder Menschenverstand
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Feuerwehr-Unfallkasse
Niedersachsen
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Feuerwehr-Unfallkasse
Moin Marcus,
der Hintergrund deiner Frage ist ja neben dem GMV der §17.3 der UVV Feuerwehren, welcher lautet:
---§17.3 - GUV-V C53---
Feuerwehrangehörige, die am Einsatzort durch den Straßenverkehr gefährdet sind, müssen hingegen durch Warn- oder Absperrmaßnahmen geschützt werden.
Zu §17 Abs. 3:
Geeignete Warnmaßnahmen sind z.B. das Tragen von Feuerschutzkleidung mit ausreichender Warnwirkung (mindestens DIN EN 471 Klasse 2), Kennzeichnung durch Schilder und Signalgeräte.
Bei Gefährdung durch den Straßenverkehr sind zur Sicherung der Feuerwehrangehörigen vorrangig Absperrmaßnahmen durchzuführen.
Bei der Oberbekleidung (die Hosen lasse ich jetzt mal außen vor, obwohl sie natürlich auch zur Bekleidung gehören und eine Warnwirkung erzeugen) muss man zwischen drei verschiedenen Varianten unterscheiden:
- Überjacke gemäß DIN EN 469 oder HuPF 1
- Einsatzjacke gemäß HuPF 3
- Warnweste gemäß DIN EN 471
Diese drei verschiedenen Oberbekleidungstypen haltet ihr ja vor. Die Überjacken jedoch m.W. nur für AGT (?). Die "normalen" Einsatzjacken werden neu nur noch nach HuPF3 mit Reflexstreifen beschafft. Zusätzlich habt ihr für die Besatzung eures Fahrzeugs je eine Warnweste.
Als Altbestand werden ebenfalls noch "normale" Einsatzjacken ohne Reflexstreifen getragen, welche bei defekt jedoch gegen neue HuPF3 Einsatzjacken getauscht werden.
Da es ja auf die Reflexstreifen bei diesem Thema ankommt, geht es also um den Schutz der FA vor dem Straßenverkehr.
Also ist es interessant zu wissen, wie sich die Reflexstreifen (nach Auffassung der Unfallversicherer) auf diesen Schutz auswirken. Gemäß dem GMV lässt sich mit Sicherheit festhalten, dass es besser ist Reflexstreifen zu haben, anstatt eine Jacke ohne solche zu tragen.
Mit dieser Frage hat sich die DGUV befasst und dazu das Rundschreiben 371/2008 verfasst.
Die wichtigsten Ergebnisse daraus sind:
- Die Überjacken gemäß DIN EN 469 sind "warnwestenbefreit" sofern der Anhang B der DIN EN 469:2007 erfüllt ist durch reflektierende und fluoreszierende Streifen und diese Streifen als Body-Language angeordnet sind.
- Die Kombination HuPF1/HuPF4 ist stets "warnwestenbefreit".
- Feuerschutzkleidung mit einer Ausstattung der Wahrnehmbarkeit nach HuPF1 und HuPF 4 ist ebenfalls "warnwestenbefreit".
- Von der FUK Nds. als Warnkleidung anerkannte Einsatzbekleidung ist auch "warnwestenbefreit".
- Ansonsten ist Warnbekleidung nach DIN EN 471 zu tragen.
Meiner Auffassung nach entspricht die Wahrnehmbarkeit der HuPF 3 Jacke nicht (!) der Forderung nach HuPF 1. Gleiches gilt für die HuPF 2 Hose in Bezug auf die HuPF 4 Überhose.
Auch wurde die HuPF 3 Jacke zusammen mit der HuPF 2 Hose m.W. nicht (!) als Warnkleidung durch die FUK anerkannt.
Daraus folgt, dass beim Tragen der Kombination HuPF2/HuPF3 im Straßenverkehr z.B: zu Sicherungsmaßnahmen etc. auch eine Warnweste zu tragen ist!
Innerhalb der Absperrung, wo keinerlei Gefahr durch den Straßenverkehr besteht ist es in meinen Augen unerheblich ob die Jacke über Reflexstreifen verfügt oder nicht. Beides wird bspw. ein Stolpern über einen Schlauch nicht verhindern können.
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Chri7sti7an 7F., Fürth |
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., Moringen |
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