| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Feuerwehranhänger ohne TÜV???? | 53 Beiträge |
| Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 725596 |
| Datum | 25.05.2012 09:06 MSG-Nr: [ 725596 ] | 24057 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von werner n.Geschrieben von Michael W."Dir ist bekannt, dass auch die Beurteilung im Rahmen einer HU keinerlei Verantwortung für den Prüfer bedeutet. Wenn dir beim verlassen des TÜV-Geländes die Lenkung oder Bremse auseinanderfällt, obwohl du gerade "ohne Mängel" durch die Untersuchung kamst, bist du trotzdem alleine für die Folgen haftbar."
Ist mit bekannt, aber es ist auf alle Fälle so. dass zumindest die Frage nach der fachichen Eignung entfällt.
Und nach dem Prüfumfang, und nach dem Prüfzyklus und und und.
Und um die Geschichte mit den 23 Monaten zu klären, bei dem die Prüfung keine praktische reolevanz mehr hat. Doch, hat sie. Geprüft wird im Schadensfall nja nicht die Prüfung, sondern das Prüfsystem, das der AG hier hinterlegt hat. Wenn du dich an "Vorgaben" hälst, hast du es einfacher, auch wenn keine Plakette geklebt wird.
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