| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
| Thema | Feuerwehranhänger ohne TÜV???? | 53 Beiträge |
| Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 725355 |
| Datum | 23.05.2012 16:31 MSG-Nr: [ 725355 ] | 24560 x gelesen |
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo,
geschrieben von Harald S.:
Wenn die Verwaltung das so will, und es sich um den Umweltschutzanhänger handelt, soltest du alleine schon aus dem "Eigenen Kopf aus der Schlinge zieh Gedanken" folgendermaßen vorgehen.
Fordere ein Rechtsgutachten an [...] Fordere Wechselkennzeichen (Konzept) für alle Fahrzeuge [...]
Mache eine Risikobetrachtung [...] Führe das Fahrzeug zukünftig alle 2 Jahre einem Sachverständigen vor [...] Erfrage die Versicherung dieser Anhänger.
Meine Reaktion als zuständiger Mitarbeiter des Landratsamtes, "Feuerwehrverantwortlicher" im Kreis o.ä. wäre da eindeutig und relativ zügig umgesetzt:
Stationiere den zulassungsfreien Umweltschutzanhänger einfach bei einer Wehr, die weniger Bedenken (-träger) hat und keinen Staatsakt lostritt... ;-)
Wie inzwischen hier herausgekommen: Anhänger für Feuerlöschzwecke sind zulassungsfrei, offensichtlich auch Anhänger für "Feuer-wehr-zwecke im weiteren Sinne", sonst hätte das LRA, als auch zuständige Straßenverkehrsbehörde, seinen Anhänger sicher nicht so in den Verkehr gebracht (und selbst wenn es nicht so wäre: Deren Problem, denn wieso soll ich als gemeiner FA oder auch Führungskraft eigtl. "schlauer" sein, als die zuständige, verantwortliche Behörde?). Ein Kennzeichen (irgend-) eines Fahrzeuges des LRA ist dran. Da der Anhänger zulassungsfrei ist, muß er nicht zum TÜV; der Halter resp. derjenige, der den Anhänger regelmäßig in den Einsatz bringt, ist für die Verkehrssicherheit nach bestem Wissen un Gewissen verantwortlich. Wie hier bereits geschrieben - der TÜV haftet auch nicht für evtl. gravierenden Mängel außerhalb der Prüfintervalle. Und: Für Feuerwehrfahrzeuge gelten z.B. auch sonst andere Regelungen, wie zum Beispiel die zweijährige Prüfung bei Fzg. über 3,5 t im Gegensatz zur jährlichen im Zivilbereich. Wie die Kommune, der Kreis, ihre Fahrzeuge., Anhänger, Ausrüstung versichert, liegt nicht in der Verantwortung des FA etc., sondern der Verwaltung; notfalls haftet sie eben selbst (wie z.B. der Bund).
Gruß
Daniel
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
| << [Master] | antworten | |
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|