| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Feuerwehranhänger ohne TÜV???? | 53 Beiträge |
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 725324 |
| Datum | 23.05.2012 12:55 MSG-Nr: [ 725324 ] | 24790 x gelesen |
Grundgesetz
Hallo,
Geschrieben von werner n.Frag doch den netten Herren vom Landratsamt mal, wer dann eigentlich die erforderliche Verkehrssicherheit eines solchen Anhängers rechtssicher beurteilen soll und wer für die Richtigkeit der Beurteilung dieVerantwortung übernimmt.
Dir ist bekannt, dass auch die Beurteilung im Rahmen einer HU keinerlei Verantwortung für den Prüfer bedeutet. Wenn dir beim verlassen des TÜV-Geländes die Lenkung oder Bremse auseinanderfällt, obwohl du gerade "ohne Mängel" durch die Untersuchung kamst, bist du trotzdem alleine für die Folgen haftbar.
Kommt eigentlich hier irgendwer auf die Idee, Feuerwehrfahrzeuge über 3,5t zul. GG jährlich beim TÜV vorzuführen, weil das ja für alle anderen (zivilen) Fahrzeuge dieser Gewichtsklassen auch vorgeschrieben ist? Wer gewährleistet denn da im zweiten Jahr die Mängelfreiheit...?
Gruß,
Michael
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