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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Feuerwehranhänger ohne TÜV???? | 53 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 725323 | ||
Datum | 23.05.2012 12:51 MSG-Nr: [ 725323 ] | 24402 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sebastian W. Ich ging bis eben auch davon aus, dass es anders ist - aber dann müsste da "des Anhängers" stehen. Stimmt, Irrtum meinerseits. Der nicht zugelassene und nicht kennzeichenpflichtige Anhänger hat strenggenommen keinen Halter. Werden Zugfahrzeuge unterschiedlicher Halter (Gemeinde, Landkreis, Bund) verwendet, müssen dann eben die nötigen Folgekennzeichen vorgehalten und entsprechend angesteckt werden. Gruß, Michael | ||||
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