| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Feuerwehranhänger ohne TÜV???? | 53 Beiträge |
| Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 725308 |
| Datum | 23.05.2012 11:01 MSG-Nr: [ 725308 ] | 24863 x gelesen |
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
In my Opinion = meiner Meinung nach
Geschrieben von Michael W.Es muss also nur ein Folgekennzeichen eines auf den gleichen Halter zugelassenen Fahrzeuges vorhanden sein, das dürfte bis auf wenige Ausnahmen (Zulassung von Fahrzeugen einer Feuerwehr auf Landkreis bzw. Gemeinde) so sein.
Anhänger = LRA
Zugfahrzeug = Kommune
insofern kommt die Regelung mit dem Folgekennzeichen IMO nicht zur Geltung.
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
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