Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Feuerwehranhänger ohne TÜV???? | 53 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 725307 |
Datum | 23.05.2012 11:01 MSG-Nr: [ 725307 ] | 24637 x gelesen |
Arbeiter Samariter Bund
Moin,
Geschrieben von Michael W.Es muss also nur ein Folgekennzeichen eines auf den gleichen Halter zugelassenen Fahrzeuges vorhanden sein, das dürfte bis auf wenige Ausnahmen (Zulassung von Fahrzeugen einer Feuerwehr auf Landkreis bzw. Gemeinde) so sein.
ah. Bei dem oben von mir beschrieben Fahrzeug war der Halter des Zugfahrzeuges der Bund. Der Anhänger gehörte dem ASB, das alternativ-Zugfahrzeug dem Land Hessen. Ich glaube ich bin froh, dass es das Ding nicht mehr gibt... In dem Fall des Threadstellers käme es demnach darauf an, ob die Gemeinde, die das Zugfahrzeug stellt, auch der Halter des Anhängers ist, oder? Was wäre, wenn Zugfahrzeug und Hänger unterschiedlichen Haltern gehörten, hier z.B. dem Landratsamt?
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
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