| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Feuerwehranhänger ohne TÜV???? | 53 Beiträge |
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 725306 |
| Datum | 23.05.2012 10:57 MSG-Nr: [ 725306 ] | 24967 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Michael W.Dazu müßte man klären, ob nicht wie bei der Landwirtschaft ein Kennzeichen eines der in Frage kommenden Fahrzeugen des Halters ausreicht. Dürfte hier auch so sein.
Ergänzung: Ist so:
§10 FZV:
(8) Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.
Es muss also nur ein Folgekennzeichen eines auf den gleichen Halter zugelassenen Fahrzeuges vorhanden sein, das dürfte bis auf wenige Ausnahmen (Zulassung von Fahrzeugen einer Feuerwehr auf Landkreis bzw. Gemeinde) so sein.
Gruß,
Michael
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