Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Feuerwehranhänger ohne TÜV???? | 53 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 725304 |
Datum | 23.05.2012 10:46 MSG-Nr: [ 725304 ] | 24885 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Harald S.Fordere ein Rechtsgutachten an, ob diese Art Anhänger im Gesetz als Ausnahme gemeint ist. Auch ob das dan "Fahrbezogen" ist (zum Brand ja, zur Ölspur nein?). Welche Änderungen dürfen vorgenommen werden?
Die Fahrzeugart steht in den Fahrzeugpapieren. Ist er zugelassen, im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung), ist er nicht zugelassen, braucht er eine Betriebserlaubnis, dann steht's dort drin. Die Betriebserlaubnis wird ansonsten nicht erteilt. Also überflüssig.
Geschrieben von Harald S.Fordere Wechselkennzeichen (Konzept) für alle Fahrzeuge, die in Verlegenheit kommen könnten den Hänger zu ziehen.
Dazu müßte man klären, ob nicht wie bei der Landwirtschaft ein Kennzeichen eines der in Frage kommenden Fahrzeugen des Halters ausreicht. Dürfte hier auch so sein.
Geschrieben von Harald S.Mache eine Risikobetrachtung bezüglich Technischer Mängel un orientiere dich dabei an ähnlichen Fahrzeugen
Führe das Fahrzeug zukünftig alle 2 Jahre einem Sachverständigen vor, um die allgemeine Verkehrssicherheit nachzuweisen.
Wozu soll das gut sein? Auch der TÜV ist bezüglich Haftung völlig außen vor, wenn du direkt nach der HU vom Hof fährst und dir die Bremsen versagen. Auch wenn nachweislich der Schaden schon vorher bestand. Für den verkehrssicheren Zustand ist und bleibt, egal ob mit oder ohne HU-Pflicht, der Halter und der Fahrer zuständig.
Geschrieben von Harald S.Erfrage die Versicherung dieser Anhänger. Im Sportbereich werden die grünen Nummern versichert, um Versicherungslücken zu vermeiden, die bei einer Trennung vom Zugfahrzeug entstehen.
Als Beispiel wird da dargestellt, der Anhänger, der sich bei 80km/h verabschiedet und nur noch 30-75Sekunden über das Zugfahrzeug versichert ist. Spätestens bei einem Richtungswechsel oder dem ersten Stehenbleiben (auf der Überholspur) ist der Schutz weg.
Der Anhänger ist mit dem Zugfahrzeug versichert, auch wenn er sich von diesem löst. Der einzige Fall, wo du eine separate Versicherung brauchen kannst, ist beim rangieren von Hand oder wenn der abgestellte Anhänger sich z.B. am Berg selbständig macht. Das aber ist ein Problem der Verwaltung, nicht das der Feuerwehr selbst.
Gruß,
Michael
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