Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Wirksamkeit von Personalwerbung | 33 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 725247 |
Datum | 22.05.2012 22:26 MSG-Nr: [ 725247 ] | 8813 x gelesen |
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Feuerwehrmann
Feuerwehrmann
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Jan S.Ich (wir) sind aufgefordert, zu prüfen, ob dies möglich ist. Und es sind eher 90.
§14 NBrandSchG
Sonst wird man auf die Schnelle 90 Leute die bisher keinen Drang zur Feuerwehr hatten nur schwer erreichen.
Eine Möglichkeit wäre, das über die bestehende Mannschaft der FFen zu machen. s.h. eventuell wohnen ja FM die in den bestehenden FFen sind in den Einzugsbereichen der neuen Wehren. Die können dann den Grundstock bilden.
Ansonsten suchen, wer in der Stadt wohnt, FM ist/ war und nicht in Eurer FF ist.
Auf alle Fälle ist das ein Prozeß, der über viele Jahre geht, bevor da was einsatzfähiges raus kommt. Ich würde da 5 unter Optimalbedingungen als Untergrenze ziehen. Denn das ist einfach nicht die Frage "wir hätten gerne 10 Mann mehr". SOndern der komplette Neuanfang. Ohne dass es irgend was gibt. Weder Fahrzeuge noch Standort. d.h. am Anfang läuft das als ANhängesl irgend wo mit, bis eine solide Stärke incl. Ausbildung erreicht wurde. Das ist eine lange Zeit und in der wird es mangels Motivation auch wieder Schwund geben.
In sofern keine beneidenswerte Aufgabe. Und Flyer wären da etwas, über das ich mir erst zu einem sehr späten Zeitpunkt gedanken machen würde. Das ist quasi Technik. Erst braucht Ihr Eure Taktik...
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 22.05.2012 10:25 |
|
Jan 7S., Wallenhorst | |