Rheinland-Pfalz:
Die ADD ist eine obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, die als Bindeglied zwischen dem Innenministerium und den kommunalen Selbstverwaltungsbehörden agiert. Sie nimmt hierbei diverse Aufgaben in Form eines "Servicecenters" für das Innenministerium war, z. B. die Bearbeitung und Bewilligung von Zuwendungsanträgen für den Großteil der Feuerwehrfahrzeuge.
=> www.add.rlp.de
Rheinland-Pfalz:
Die ADD ist eine obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, die als Bindeglied zwischen dem Innenministerium und den kommunalen Selbstverwaltungsbehörden agiert. Sie nimmt hierbei diverse Aufgaben in Form eines "Servicecenters" für das Innenministerium war, z. B. die Bearbeitung und Bewilligung von Zuwendungsanträgen für den Großteil der Feuerwehrfahrzeuge.
=> www.add.rlp.de
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | welche BL bezuschussen MTWs?, war: Förderung MTW | 20 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 M.8, ludwigshafen / Rheinland-Pfalz | 725007 |
Datum | 20.05.2012 14:44 MSG-Nr: [ 725007 ] | 6132 x gelesen |
Hallo,
in RLP wird sehr wohl die Beschaffung von MTF's vom Land gefördert. Die Abwicklung erfolgt dabei aber nicht über die ADD, sondern über die Landkreise oder kreisfreien Städte.
Diese bekommen eine pauschalen Topf jährlich zugteilt, den sie dann an die Wehren mit dem vom Land vorgesehenen Festbetrag bewilligen können. Dies stellt eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung gegenüber der Bewilligung über die ADD dar.
Eine Bewilligung bedarf dann natürlich der Unterstützung von WL und KFI.
Derzeit sieht das Land einen pauschalen Festbetragzuschuss von 13.000,00 in den Festbetragsrichtlinien vor. Näheres kann auch der angefügten Festbetragsübersicht RLP entnommen werden.
Die vom Vorschreiber angesprochenen pauschalen Zuwendungen sind die pauschalen Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer, die jede VG vom Land entsprechend der Einwohnerzahlen zugewiesen bekommt. Diese müssen für investive Ausrüstungsgegenstände verwendet werden. Natürlich ist hierüber auch eine Förderung eines MTF möglich, aber nur dann wenn kein Festbetrag über den Kreis bewilligt wurde.
Soweit zumindest mein Sachstand.
Laut Festbetragsübersicht Stand 10/2010 Land RLP
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| 19.05.2012 14:43 |
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Flor7ian7 H.7, Münnerstadt Förderung MTW, war: Neue Zuwendungsrichtlinien Bayern |
| 20.05.2012 14:44 |
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Mich7ael7 M.7, ludwigshafen | |
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