Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Förderung MTW, war: Neue Zuwendungsrichtlinien Bayern | 21 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 724969 |
Datum | 19.05.2012 15:04 MSG-Nr: [ 724969 ] | 8243 x gelesen |
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Geschrieben von Christian S.Na Abmessungen und Gewicht. Und eben, auch beim Ford gings. :-) Ich hab noch Peugeot, Fiat vergessen. Und auch auf z.B. 3 Tonnen Renault geht das gut, natürlich ist die Gewichtsreserve sehr überschaubar, aber es handelt sich ja um einen MTW und keinen GW-L. Wie gesagt ich weiß bei Ford nur von einem Typ bei dem der Ausbau zum MTW möglich gewesen wäre. Das Problem war bei diesen Fahrzeugen (genauso wie bei Crafter und Sprinter) das die mit Blaulicht zu hoch für die Richtlinie gewesen wären. Und sind wir mal ehrlich: Crafter und Sprinter sind gute und teilweise günstige Fahrgestelle. Nur um das mal zu relativieren. Beim mittleren Radstand (Crafter/Sprinter) haben für die MTW Richtlinie 40cm in der Länge gefehlt. Das ist nun wahrlich nicht viel. Das es nun alles aufgehoben wurde hätte es nicht gebraucht aber ist in meinen Augen nicht so schlimm. Wenn die beschaffende Wehr (bzw. der Ausbauer) etwas auf dem Kasten haben merken sie das die 3500kg Grenze genug sind.
Geschrieben von Christian S.Ganz klar, aber das ist ja ein MTW und kein Reisebus. Wie oft fährt denn der MTW voll besetzt, und wenn ja wie weit? Sicher, das mag richtig sein. Aber wenn ich da nur an Ausbildungsveranstaltungen denke zu denen man mit solch einem Fahrzeug fährt. Das Personal bekommst du problemlos unter. Die ganze PSA in den Kofferraum wird je nach gewähltem Fahrzeug schon lustig weil der Kofferraum bei 1/8 bzw 1/7 zu einer Schuhschachtel mutiert. Und wenn man dann den Leuten noch die Möglichkeit einräumen will ggf. einen Rucksack mit Kleidung und Waschzeug für "nachher" mitzunehmen wird das ganze schon eng. Und zumindest bei uns wäre das ein durchaus üblicher Verwendungszweck für das MTW.
Geschrieben von Christian S.Du hast die Problematik genau erkannt, wenn man sich anschaut was da teilweise rumkarrt sind das halbe VRW oder GW-L1. Soweit muss das gar nicht gehen. Die von dir erwähnten Fahrgestelle sind häuftig (im Gegensatz zu Ford, Crafter oder Sprinter) unterhalb der 3500kg angesiedelt. Will man jetzt z.B. einen Anhänger mitführen gehen locker schon mal 75kg für die Stützlast dahin, Besatzung 1/7 (schließlich ist es ein MTW !) wiegt auch einiges und die Beladung ist zwar gering aber trotzdem vorhanden. Da bleibt unter umständen nicht mehr viel über, vielleicht ist es aber sogar schon überladen.
Geschrieben von Christian S.Korrekt, das begrenzt den Wildwuchs sehr wenns streng angewandt wird, und da wir grad an einer Sammelbeschaffung (nach neuer Richtlinie) dran sind weiß ich das sie streng angewandt wird. :-) Dito. Bei uns zwar keine Sammelbeschaffung aber nach Gesprächen mit der Regierung sind die da ganz eindeutig was die Richtlinien betrifft. Das ist auch gut so!
MFG Flo
Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.
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| 18.04.2008 11:57 |
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Mich7ael7 M.7, Saal a.d. Donau Neue Zuwendungsrichtlinien Bayern | |