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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | 2. Rettungsweg Einfamilienhaus NRW | 19 Beiträge | ||
Autor | Kili8an 8E., Rheda-Wiedenbrück / NRW | 724361 | ||
Datum | 11.05.2012 13:02 MSG-Nr: [ 724361 ] | 13320 x gelesen | ||
Geschrieben von Franz-Peter L. ist Du wirklich Feuerwehrmann??? Ich frage mich nur, wie man auf so eine depperte Frage kommen kann! Ja ich bin wirklich Feuerwehrmann. Mir ist schon bewusst, dass ein 2. Rettungsweg immer sehr sinnvoll und auch in meinen Augen notwendig ist. Wenn es um mein eigenes Haus gehen würde, würde ich auch nie so handeln. Ich bin jedoch von einer Bekannten darauf angesprochen worden, wie genau die Rechtslage ist. Ich ging bis vor kurzem noch davon aus, dass nach Rechtslage ein 2. Rettungsweg jedoch nur bei Gewerbe oder öffentlichen Gebäuden gefordert ist. Ihr mich nun eines besseren belehrt. | ||||
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