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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | 2. Rettungsweg Einfamilienhaus NRW | 19 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 724330 | ||
Datum | 11.05.2012 06:54 MSG-Nr: [ 724330 ] | 14057 x gelesen | ||
Was für ein Genuss zum Frühstück :-) köstlich,wie immer. Geschrieben von Franz-Peter L. Mit der Forderung nach einem zweiten baulichen Rettungsweg für alle Geschosse mit Aufenthaltsräumen in allen Gebäuden unabhängig von deren Höhe bzw. Gebäudeklasse oder Nutzung definiert der Gesetzgeber ein bauliches Restrisiko. Man könnte gerettet werden. Deswegen werden wir am Mittwoch,mit der überwachenden Behörde ,mal wieder das "Könnte" am eigenen Leib überprüfen , ich freue mich besonders auf die Verwaltungsdamen in Pumps und High Heels mit der 3-teiligen Schiebleiter und der Notleiter am Übungsturm der FW 2. Gruß Klaus Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | ||||
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