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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandmeister vom Dienst | 30 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 723731 | ||
Datum | 05.05.2012 12:46 MSG-Nr: [ 723731 ] | 8343 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker E. Der OrtsBM ist alleinverantwortlich für seinen Standort. Jede Gemeinde / Stadt in Nds verfügt über mehrere OrtsFw, die jeweils einen OrtsBM haben. Diese "regieren" ihren Standort in vollem Umfang, werden aber durch die Aktiven zusammen mit ihrem Kommando gewählt. Und in Ba-Wü ist es eher anders herum. Der Feuerwehrkommandant ist Chef über alles. Auch über die Abteilungen. Er kann selbst und alleine (natürlich zusammen mit der Kommune) entscheiden, wo welche Fahrzeuge hinkommen, was beschafft wird, wer auf welchen Lehrgang geht,... Die Abteilungskommandanten sind hingegen, wie Jürgen es so schön gemäß der LFS Ba-Wü formuliert hat "Zugführer mit Räum- und Streupflicht". D.h. ihre Entscheidungsbefugnis was das Administrative betrifft sehr eingeschränkt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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