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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Brandmeister vom Dienst | 30 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 723637 | ||
| Datum | 04.05.2012 15:30 MSG-Nr: [ 723637 ] | 8906 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas R. Tja....wenn das nur alle in Ba-Wü und seiner Landeshauptstadt wüßten....wüßten wollen... Na ja, man kann ja - innerhalb einer Gemeinde - auf der Ebene unterhalb des Feuerwehrkommandanten (bei Euch Dr. K.) und seines Stv. das ganze per DA regeln (und sollte es m.E. dringend auch). Da kann man dann schon den Abt. Kommandanten entsprechende Befugnisse einräumen. Aber wenn man erst mal nur die Regelungen nach dem FwG hat ist es eigentlich eindeutig... Geschrieben von Andreas R. Kann es sein das das früher (<30 Jahre) schonmal so war ? Also das der GF für den Abteilungskommandant ausreichte, auch bei "Zug-Wehren". Keine Ahnung. Aber bei Zug-Wehren ist das jetzt nicht so, sondern nur bei kleineren Wehren. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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