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Thema | Ich melde mich ab.......... | 10 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 723623 | ||
Datum | 04.05.2012 14:38 MSG-Nr: [ 723623 ] | 3180 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. auch aus steuerrechtlicher Sicht? Solange es sich um keine Hausfrauenehe handelt (d.h. Mann verdient, Steuerklasse III; Frau ist daheim oder verdient nur wenig, Steuerklass V oder 400-Job), sondern beide ungefähr ähnlich verdienen entfällt der Vorteil des Ehegattensplittings. Und aus Sicht des Unterhaltsrechts kann man nur jedem Mann raten, dass seine Frau ein möglichst hohes eigenes Erwerbseinkommen haben sollte *ggg* Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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