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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaAustausch von Sicherheitsrelevanten Gummi-Teilen bei Einsatzfahrzeugen12 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW723438
Datum02.05.2012 18:10      MSG-Nr: [ 723438 ]3892 x gelesen

Mahlzeit.

Geschrieben von Michael W.Eben. Gerade bei älteren Fahrzeugen reicht die äußerliche Sichtkontrolle oft nicht.

Deswegen ist auch noch eine Funktions- und eine Wirkungsprüfung vorgeschrieben ;-)

(übrigens auch bei neueren Fahrzeugen)

Mir ist übrigens auch schon mehr als ein Bremsschlauch bzw. eine Bremsleitung geplatzt, mit dem jemand anderes vorher ohne Beanstandungen auf dem Bremsenprüfstand war...

Geschrieben von Michael W.Was auch oft vorkommt: Bremsschläuche hydraulischer Bremsanlagen quellen innerlich zu, sehen von außen völlig intakt aus.

Das kann man auf einem Rollenbremsenprüftstand durchaus feststellen.

Auf einem Plattenprüfstand nicht. (zulässig sind beide...)

Letztendlich ist der Untersuchungsumfang immer ein Komprosmiss aus technisch wünschenswertem und praktisch (auch: finanziell) machbarem. Hier sind es eher nicht die Überwachungsorganisationen, die auf eine einfachere Ausstattung der Prüforte und einen geringeren Prüfumfang drängen ;-)

Gruß,
Henning



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