Rubrik | Taktik |
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Thema | Bereitstellung eines Pulverlöschers beim VU | 25 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 722948 |
Datum | 26.04.2012 08:59 MSG-Nr: [ 722948 ] | 7421 x gelesen |
Hallo,
geschrieben von Maximilian K.:
ich würde hier einfach mal die mangelnde Eignung von Wasser bei Klasse-B(etriebsstoffen) - Bränden in den Raum werfen.
geantwortet von Sebastian K.:
Und es soll schon Flüssigkeitsmoleküle gegeben haben, denen hatte vorher niemand gesagt, dass sie Wasser nicht löschen kann, und dann gings komischerweise doch.
Jepp, kann mich noch gut an einen Ausbildungsdienst am Anfang meiner Tätigkeit erinnern (als man noch "rumsauen" konnte, mit Pulverlöschern und brennenden Benzin usw. (letzteres würde man heute schon rein aus finanziellen Gründen nicht mehr machen...), ohne am nächsten Tag eine Bürgerinitiative und die entsprechenden Fachämter am Hals zu haben...), Erklärung: "Man kann das brennende Benzin in der Wanne nicht mit Wasser / der Kübelspritze löschen!" Demonstration - geht irgendwie doch... ;-)
Ansonsten - zum Thema - volle Zustimmung. Der Feuerlöscher ist halt da, tut niemandem weh (zumindest solange man nicht drüber stolpert). Und man hat ein gutes Gewissen... Aber tatsächlich...?
Gruß
Daniel
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| 25.04.2012 17:04 |
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Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal TLF 4000 - Pulverlöschanlage vs. fahrbare Löscher? Sinnvolle Mengen? | |