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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz nach 'Mithören' | 44 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen | 722662 | ||
Datum | 24.04.2012 12:55 MSG-Nr: [ 722662 ] | 9515 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Und wenn die Gemeinde (bzw. der Kommandant) die Dienstanweisung erläßt, dass nur über FME zum jeweiligen Einsatz alarmiertes Personal ausrücken darf (mir ist ein solcher Fall bekannt), dann stellt sich die Frage, ob es einen dienstlichen Grund gibt, sich zum Feuerwehrhaus zu begeben. Und liegt dieser dienstliche Grund nicht vor, ist dann noch ein Versicherungsfall gegeben?Ergänzend: Er begibt sich zum Einsatz, das ist die dienstliche Handlung. Ein Verbot, sich zum Einsatz zu begeben, schließt dann den Versicherungsfall nicht aus. Christian Tietz Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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