Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Versicherungsschutz nach 'Mithören' | 44 Beiträge |
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 722624 |
Datum | 24.04.2012 10:08 MSG-Nr: [ 722624 ] | 9938 x gelesen |
Geschrieben von Manfred R.Ist er jetzt dennoch versichert?
Er ist IMMER und grundsätzlich im aktiven Feuerwehrdienst versichert! Ob Einsatz oder Übung, Öffentlichkeitsarbeit oder Jugendbetreuung, auf dem Weg zum Dienstort, an selbigem, und auf dem Weg zurück. Sch...egal!
Dass das nicht aus den deutschen Feuerwehr-Köpfen herauszubekommen ist, geht mir nicht ein.
Was passieren könnte ist, dass die Versicherung im Nachhinein eine Regressforderung prüft. Dazu müsste sie aber erst mal wissen, dass der Kollege nicht hätte kommen müssen. Und dann bleibt die Frage, ob das relevant ist. Ich glaube nicht. Auf welcher Grundlage?
Wenn es darum geht, Argumente gegen das Handeln des Kollegen zu finden, ist das hier genannte sicher eines der sachlich schwächsten. [1]
[1] Irgendwer hat es schon mal hier geschrieben. Der deutsche Feuerwehrmann fürchtet offenbar nichts so sehr wie den angeblichen Verlust des Versicherungsschutzes. Flashover, ABC-Gefahren, Tornado, Ex-Gefahr, alles kein Problem. Aber wenn man das Wort "Versicherungsschutz" ins Spiel bringt, kommt Panik auf. Nur deswegen hält sich dieses Gerücht wohl so beharrlich.
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
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| 24.04.2012 08:47 |
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., Essen | |