News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8R., Schwerin / M-V | 721590 | ||
Datum | 13.04.2012 21:43 MSG-Nr: [ 721590 ] | 57167 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Eine rein objektive Beurteilung: Das Ehrenamt wird "ehrenamtlich" - also ohne Vergütung ausgeführt. Aufwandsentschädigungen für Ausbildungstätigkeiten werden speziell für den erbrachten Zeitaufwand der Tätigkeit bezahlt. Das ist eine dem Lohn gleichgestellte Leitung. Wer Hartz VI empfängt, erhält von der Allgemeinheit eine nicht unerhebliche Geldleistung, die den Lebensunterhalt sichert, eben weil eine Arbeitstelle nicht zur Verfügung steht. Das sind bei einer Ledigen alleine Euro 374 monatlich zum Leben, ca. 350 Euro durchschnittlich für die Miete und die Heizung, dazu weitere einmalige Leistungen, wie Renovierungskosten, Anschaffungen u.Ä. Bei einem 1 Job werden zusätzlich mindestens noch einmal 125 Euro monatlich bezahlt, dazu das erforderliche Fahrgeld. Wer dann noch einmal 175 Euro Aufwandsentschädigung von der Feuerwehr erhält, verfügt über einen Nettobetrag von Euro knap 1.100,- völlig steuerfrei und ohne Sozialversicherungsbeiträge. Um diesen Betrag im Arbeitsleben zu erreichen, müßten monatlich brutto knapp 1.600 Euro verdient werden, was wohl in der örtlichen Lage schwer sein wird. Die Folge ist dann eindeutig: Lieber einige Stunden gegen Aufwandsentschädigung arbeiten als in einem festen Arbeitsverhältnis. Wenn die monatlichen Gesamtzahlungen auf die erbrachten Ausbildungstunden umgelegt werden würden, entsteht ein Stundenlohn wie ihn Professoren erhalten. Ich verstehe das Jobcenter, das im Sinne der Allgemeinheit handelt und würde auch feststellen, dass in dieser Situation bei noch höheren Aufwandsvergütungen kein Anreiz zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gegeben ist. Ich gebe einem angesehenen Politiker recht, der vor einigen Monaten zu dem Thema feststellte: Wer seinen gesamten Lebenunterhalt ohne jede Gegenleistung von der Allgemeinheit, also von uns allen erhält, kann dann auch seine Tätigkeit bei der Feuerwehr der Allgemeinheit - ohne zusätzliche Entschädigung zur Verfügung stellen. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|