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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
| Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 721565 | ||
| Datum | 13.04.2012 19:24 MSG-Nr: [ 721565 ] | 57778 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus R. Die Fahrtkostenentschädigung fällt im diskutierten Fall aber nicht drunter, da hier das Reisekostengesetz des jeweiligen Landes maßgeblich ist, und die Entschädigung für die tatsächlich geleisteten = gefahrenen Kilometer erstattet wird. Ja, das war mir schon fast klar, dennoch Geschrieben von Markus R. Anders schaut es auch bei bleibt damit ein Betrag größer den ominösen 175,-/Monat übrig, erst recht wenn der Lehrgang innerhalb eines Kalendarmonats läuft. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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