News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 721552 | ||
Datum | 13.04.2012 19:00 MSG-Nr: [ 721552 ] | 57233 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Sebastian K. Rein am Begriff kann man es nicht festmachen, eben auch wegen dem genannten "sonstigen Aufwand". Damit wird z.B. investierte Zeit "entschädigt". Wer arbeiten geht, investiert da auch Zeit. Schon sind wir beim "Kleinsteinkommen". Ja, aber wer arbeiten geht und dessen Zeit dann mit einem Lohn/Gehalt "enschädigt" wird, macht das um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Zeig mir, abgesehen von hauptamtlichen Kräften (sei es bei Feuerwehrs oder im Sportverein), jemanden, der ehrenamtlich tätig ist, dafür eine Aufwandsentschädigung erhält und damit seinen Lebensunterhalt bestreitet.... Bin gespannt. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|