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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 721551 | ||
Datum | 13.04.2012 19:00 MSG-Nr: [ 721551 ] | 57024 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Sebastian K. Würde man an dieser Stelle den Unterschied machen, wäre das m.M.n. ein Schritt auf dem Weg zur "staatliche Zwangsarbeit" von HartzIVlern. Ich bezweifle das dies praktikabel wäre, weil: -nach dem Gleichheitsgrundsatz müsst ich das ja dann bei allen machen/allen ermöglichen... -wie erkläre ich das denen die nicht feuerwehrtauglich sind aber dann auch das Geld wollen. Geschrieben von Sebastian K. Wie wäre eigentlich die landläufige Ansicht, wenn die hier angerechnete Aufwandsentschädigung nicht für Feuerwehrtätigkeit gezahlt worden wäre, sondern z.B. für Kommunalpolitik? Ich kenne mich ehrlich gesagt im Verwaltungsrecht nicht aus, also weiß ich auch nicht ob die Aufstellung eines dementsprechenden "Parlaments" ebenso "Pflichtaufgabe" ist wie Feuerwehrs. Geschrieben von Sebastian K. Oder die freiwilligen Polizeidienste in manchen Ländern? Oder entsprechend vergoltene andere Tätigkeiten im staatlichen Bereich? Auch hier wieder die Frage, Pflichtaufgabe oder nicht. Ich würde eher auf nein tippen. Gruß Andi | ||||
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