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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Marc8 B.8, Gehrden / Niedersachsen | 721539 | ||
Datum | 13.04.2012 18:29 MSG-Nr: [ 721539 ] | 57419 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Wenn irgendwelche anderen Einkommen zur Verfügung stehen Ich kenne mich damit mal so gar nicht aus, deshalb die vielleicht "dumme" Frage: Es handelt sich doch um eine "AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG" also einen Ersatz (oder "Entschädigung") für "Aufwendungen", die ich ohne das Ehrenamt nicht hätte. Das kann ich doch nicht als Einkommen definieren, nur weil es mir in mein Hartz4-Sachbearbeiter Leben passt, um die Quoten in meinem Jobcenter zu erfüllen... Oder sehe ich das jetzt falsch? Und es ist hier ja auch schon angesprochen worden: die juristische Auslegung der Jobcenter zu manchen Vorgängen ist: nun ja, gelinde gesagt "abenteuerlich"... Und nein: ich finde die Haltung: "Ätschibätsch, dann trete ich halt zurück und wende mich an die Presse..." auch nicht unbedingt prickelnd... | ||||
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