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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 721465 | ||
Datum | 13.04.2012 15:42 MSG-Nr: [ 721465 ] | 58471 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Sebastian K.
Oh, doch doch... Ich kenne da durchaus Fälle, wo unregelmäßige Einkommen mit Überschreitung der Zuverdienstgrenzen(*) dann anteilig auf die Monate umgelegt wurden. Bei einer einmaligen Zuwendung für irgendwas könnte das ggf. kritisch werden, wenn es sich hier aber um eine dauerhaft ausgeübte Tätigkeit handelt ist es m.E. auf die betreffenden Monate umlegbar. Auch wenn die intene Erwartungshaltung in den Behörden dazu fphrt, dass diese erstmal alles ausnutzen, um es abzubügeln. Wie war das? ~60% der ALG II-bezogenen Sozialgrichtsprozesse werden von den ALG II-Empfängern gewonnen? Meine ich vage im Hinterkopf zu haben... (*)Gut, dass ist nun nicht exakt das gleiche wie die EE-Aufwandsenschädigung, müsste aber nach aller Logik vergleichbar behandelt werden. Gruß, Thorben | ||||
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