Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrabgabe | 28 Beiträge |
Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 720552 |
Datum | 05.04.2012 21:43 MSG-Nr: [ 720552 ] | 6272 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Hallo Anton,
Geschrieben von Anton K.
da liegt es doch in der Hand der Kommune, das zu ändern. Wo steht geschrieben, dass das so sein muss, wie du es geschildert hast?
Dann kann ja Verwaltung, Gemeinde-/ Stadtrat tätig werden.
Nö, steht so im LBKG Rheinland-Pfalz oder der Feuerwehrverordnung drin, finde es nur leider gerade nicht auf die Schnelle :-(
Gruss
Ralf
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