Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrabgabe | 28 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 720534 |
Datum | 05.04.2012 19:20 MSG-Nr: [ 720534 ] | 6220 x gelesen |
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Hallo Sebastian, Hallo Forum,
Geschrieben von Sebastian K.Eigentlich war der Tenor immer:
"die Kommunen selbst niemanden nicht jeden und nicht immer zur FF freistellen kann" So kam es bei mir nicht an. Ich habe immer verstanden die Kommunen können nur mit größter Mühe jemanden zur FF freistellen. Auch werden nicht alle MA der Verwaltung Feuerwehrtauglich sein. Daher wird immer die Masse der Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus bleiben.
Geschrieben von Sebastian K.Das setzt dem ganzen nunmal Grenzen, wo der abwehrende Brandschutz ein Rathaus heutzutage auch für kurze Zeiträume nicht in den absoluten Notbetrieb setzen kann. So wird es jedem Beschäftigten an seinem Arbeitsplatz sehen, es geht nicht immer. Dann muss man abwägen.
Mir ist auch bekannt das einige FF keine Verwaltungsmitarbeiter in ihren Reihen wollen, Kassengebaren u.ä. könnten ja auf dem Rathaus bekannt werden. :-(
Geschrieben von Sebastian K.Trotzdem bleibt meine Ansicht: Nicht die Arbeitgeber, die nicht freistellen, sollen zahlen, sondern die, die freistellen, etwas bekommen. Da ist der Aufwand am Ende geringer, und die Akzeptanz gegenüber der Maßnahme an sich und dem Arbeitnehmer vermutlich höher. Die gleiche Frage: Fördert dann die Gemeinde sich selbst?
Gruß
Michael
PS: Wir hatten uns im Forum auf die Höflichkeitsformeln geeinigt (gut ist schon lange her), ich begrüße es, wenn du dies in deiner neuen Funktion beachtest.
Auch schlechter Ruf verpflichtet
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