Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Feuerwehrabgabe | 28 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 720467 |
Datum | 05.04.2012 12:44 MSG-Nr: [ 720467 ] | 6063 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Eigentlich war der Tenor immer:
die Kommunen selbst niemanden nicht jeden und nicht immer zur FF freistellen kann
Und ja, das ist so. Pflichtaufgaben, staatlich gefördertes (weil gesetzlich festgeschriebenes) Anspruchsdenken der Bevölkerung, und was der "Dienstleistungsgedanke" im öD darüber hinaus so für Stilblüten treibt, habe ich glaube ich an anderen Stellen schon erwähnt. Das setzt dem ganzen nunmal Grenzen, wo der abwehrende Brandschutz ein Rathaus heutzutage auch für kurze Zeiträume nicht in den absoluten Notbetrieb setzen kann.
Von der Dauer, bis dass entsprechende Mitarbeiterzahlen unter Beachtung des Arbeitsrechtes und des Anspruchs an Feuerwehrangehörige zur Verfügung stehen, mal ganz zu schweigen.
Zur "Feuerwehrabgabe" und den erwarteten Problemen insgesamt, fällt mir übrigens spontan das ein. Bezogen auf die Durchführbarkeit solcher Rechenspielchen ist da kein großer Unterschied zu erwarten.
Trotzdem bleibt meine Ansicht: Nicht die Arbeitgeber, die nicht freistellen, sollen zahlen, sondern die, die freistellen, etwas bekommen. Da ist der Aufwand am Ende geringer, und die Akzeptanz gegenüber der Maßnahme an sich und dem Arbeitnehmer vermutlich höher.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|