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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrabgabe | 28 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 720159 | ||
Datum | 03.04.2012 18:27 MSG-Nr: [ 720159 ] | 6771 x gelesen | ||
Geschrieben von Johannes K. Habe bisher nur dass BVerG-Urteil gefunden, dass die Erhebung nur für männliche Bürger als verfassungswidrig erklärt hat. Das war der EuGH. Das BVerfG hat gesagt, dass Feuerwehr eine Aufgabe ist die aus allgemeinen Mitteln finanziert werden muß und mithin eine Sonderabgabe verfassungswidrig ist. Und dass es keine Steuerungswirkung im Soinne von zusätzlicher Personalgewinnung erkennen kann (was auch nicht praktikabel wäre, wenn alle Gemeindeeinwohner dienen würden statt zahlen) , sondern dass die Einnahmeerzielung im Vordergrund steht - die aus o.g. Gründen aber unzulässig ist. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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