Hallo Stefan,
Aufgrund der Stützlast, ist aber meist bei den Zentralachsanhängern bei 10,5 bis 11 to zGG Ende.
Zentralachsanhänger mit 14 oder gar 18 to zGG bringen deutlich mehr Stützlast, und daher ist hier meist ein Dreiachser als Zugfahrzeug erforderlich.
Die Frage ist natürlich, welches zGG der Anhänger mit aufgesatteltem Wechselbehäter tatsächlich bringt.
Vielleicht ist auch eine Einzelabnahme bei bestimmten Rüstzuständen ( sprich verschiedenen Containern ) möglich. Das gibts z. B. sehr häufig im Bereich der Sondergenehmigungnen bei Schwertransporten bzw. Übermaßtransporten von Kränen.
Allerdings muß diese dann jährlich erneuert, bzw. die Genehmigung jährlich verlängert werden, was natürlich bei einer lediglich optionalen Nutzung ganz schön ins Geld geht.
Tja und allzuleicht würde ich das Thema nicht nehmen.
Ich kenne vom Hörensagen die Geschichte einer Werkfeuerwehr, die mit einem TroLF mit "serienmäßiger Feuerwehranhängekupplung" regelmäßig einen 5000-ltr-Schaumanhänger (2-Achs-Fahrgestell) zogen. Eines schönen Tages wunderte sich der Maschinist, warum das Fahrzeug mit seinen stolzen 186 PS bei angehängtem Schaummittelanhänger solche Fahrleistungen erbrachte.
Er stellte erst später fest, daß sich der Anhänger samt Anhängekupplung noch in der Fahrzeughalle befand.
mkg
WErner
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