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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 719098 | ||
Datum | 26.03.2012 16:36 MSG-Nr: [ 719098 ] | 18509 x gelesen | ||
Geschrieben von Manuel S. Danke, dass du meinst zu glauben, was ich glaube. In der deutsche Sprache wird eine Feststellung gemeinhin mit einem Punkt oder einem Ausrufezeichen versehen. Bei mir am Ende ist eine Fragezeichen zu finden. Es war auf jeden Fall nicht meine Absicht Dir etwas unter zu schieben. Geschrieben von Manuel S. Darunter fällt mitnichten nur, dass man sich rechtzeitig darum beginnt jemanden zu suchen der sich darum kümmert, sondern dass man selbst auch dafür einzustehen hat, dass die Maßnahme mit der gebotenen Eile im Rahmen der allgemeinen Möglichkeiten stattfindet. Was ist die "gebotene Eile" bei: - einer BAB - einer Bundesstraße - einer Landes- oder Kreisstraße - einer Gemeindestraße Inwieweit steht es im Verhältnis gerade im ländlichen Bereich, wo Polizei nun mal nicht in Hülle und Fülle rumfährt, eine Streife länger als zwei Stunden in einen Einsatz zu binden? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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