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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 719051 | ||
Datum | 26.03.2012 14:20 MSG-Nr: [ 719051 ] | 18619 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Christian B. Und wie genau soll der Otto-Normal-Autofahrer mit einer 300 Meter langen Ölspur von einer aufgerissenen Ölwanne bzw. das Busunternehmen aus dem genannten Beispiel bei einem Kilometer diesem Paragraphen nachkommen? Indem sein Autohaus im Nachbarort neben dem abschleppen auch eine entsprechende Reinigung anbietet? Oder sein Chef Spediteur einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleiterring abgeschlossen hat, der preiswerter ist als die Fw? Wenn seine Maßnahmen offensichtlich ungeeignet sind oder er erklärt, dort nicht zielführend handeln zu können, kann ja dann durch den Straßenbaulastträger die Reinigung veranlasst werden, ggf. auch von der Fw ausgeführt, wenn dringend geboten und keine freien Anbieter verfügbar. Gruß, Thorben | ||||
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