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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz während der Kommandantenwahl | 46 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 718994 | ||
Datum | 26.03.2012 09:22 MSG-Nr: [ 718994 ] | 11204 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Und wenn du nun für eine Wahl um 18:30 einlädst, und wg. Mülltonneninferno geht es erst um 19:00 weiter, braucht im dümmsten Fall nur eine Pfeife dabei sein, und du fängst wieder ganz von vorne, also mit neuem Termin, Bekanntmachung/Einladungen, an. Ich würde doch relativ gelassen sehen. Die Wahrscheinlichkeit das es gerade in der spannenden Phase der Abstimmung zu einem EInsatz kommt dürfte auch bei grossen Feuerwehren doch relativ gering sein. Wenn dann wegen einem Mülltonnenbrand die Abstimmung um ne knappe Stunde verschoben werden muss dürfte das kein Anfechtungsgrund der Wahl sein. In den Gesetzen und Satzungen die solche Versammlungen und Wahlen regeln dürften keine zeitlichen Abläufe so vorgegeben sein das solche Verschiebungen innerhalb einer Versammlung den Wahlvorgang ungültig machen. Und wenn dann doch mal eine Hauptversammlung durch einen grösseren Einsatz torpediert wurde dann gibts halt nach entsprechender Frist eine neue. Was solls. Die dabei anfallenden zusätzlichen Kosten halten sich in Grenzen. Das zähl ich unter allgemeines Lebensrisiko. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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