DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Andreas P.
Sind Beregnungsbrunnen überhaupt zulässig für die Löschwasserversorgung, oder muss es ein Löschwasserbrunnen sein ? Wo ist der Unterschied? Etwa nur bei der Din ( DIN 14220)
Wikipedia gibt Dir z.B. einen kleinen Überblick über die Anforderung an Löschwasserbrunnen.
Davon mal abgesehen, wüßte ich nicht was gegen die Verwendung der Beregnungsbrunnen sprechen sollte. Problem könnte jedoch die Verfügbarkeit des Wassers aus der Beregnungsanlage sein, schätze daß es in Deinem Fall die Beregnungsanlage des "Kartoffelbauern" ist. Solche Beregnungsanlagen sind halt nicht ständig im Betrieb, eben nur dann wenn Bedarf für die Beregnung besteht, sprich es zu trocken ist.
Wir haben z.B. auch die Möglichkeit die Beregnungsanlage eines landwirtschaftlichen Betriebes zu nutzen, der u.a. auch Weihnachtsbäume "produziert". Allerdings ist die Beregnungsanlage nur in Betrieb, wenn es entsprechend trocken war und wenn die betriebseigene Biogasanlage "überschüssigen" Strom produziert.
Das Problem wurde für uns durch eine Art Notschalter gelöst. Über diesen Schalter können wir die Beregnungsanlage auch ohne überschüssigen Strom aus der Biogasanlage in Betrieb nehmen. Die Abrechnung des verbrauchten Stromes erfolgt dann über eine separaten Stromzähler.
Quizfrage:
Wie nutzt Ihr die Beregnungsbrunnen bzw. wie schließt Ihr Eure Schläuche daran an? Beregnungsanlagen haben oftmals solche Perrot-Kupplungen... also uns hat man einen Adapter gebastelt, der bei der Pumpe der Beregnungsanlage für uns bereit liegt.
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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