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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Kein Versicherungschutz bei Feuerwehr-Personensuche | 19 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 718809 | ||
| Datum | 23.03.2012 14:10 MSG-Nr: [ 718809 ] | 5723 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha H.
Generell ist eine Versicherungspflicht bei ehrenamtlichen Tätigkeiten durch die Unfallkasse vorgesehen. Ob jetzt ein Feuerwehrhaus -oder anderes ausgedrückt: staatlich bewilligte Schwarzarbeit - umgebaut wird oder der NABU Vogelkästen aufhängt. Grundsätzlich würde ich empfehlen, zusätzlich immer eine private Unfallversicherung mit abzuschließen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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