Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Mehrgasmessgeräte | 39 Beiträge |
Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 718321 |
Datum | 17.03.2012 17:58 MSG-Nr: [ 718321 ] | 21927 x gelesen |
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Hallo!
Geschrieben von Ralf B.die Regelwerke der BG Chemie gelten lt. unserer Branddirektion Karlsruhe nicht für die Feuerwehr, das ist aber auch nicht genau das Problem, das Thema ist die relativ kostenintensive Überwachung der Messgeräte event. mit Warngeräten abzufedern.
Für die Strahlenmesstechnik stimmt das ja auch gemäß GUVG 9102.
Siehe Seite 90 Strahlenschutz und Gasmesstechnik:
Vorsichtige Frage für den Gasbereich:
Sagen sie dass es so ist oder haben sie eine Gefährdungsbeurteilung für ihre spezifischen Einsatzbedingungen erstellt und sind dabei zu dem Schluss gekommen, dass in einer Langzeitstudie keine nennenswerten Mehrgefährdungen aufgetreten sind durch z. b. wöchentliche Prüfgasbeaufschlagung, dass sie darüber hinaus immer mindestens 2 Geräte zum Einsatz bringen und das Risiko eines kritischen Ausfalls daher zu vernachlässigen ist?
Das wäre ein feiner Unterschied.
Ich tippe stark auf letzteres, das ist dann ein ein höchst sinnvolles und "völlig legales" Verfahren.
Ansonsten werden für die Gasmessgeräte die Herstellervorschriften herangezogen.
Wenn die Hersteller dann angeben dass die Prüffristen sich nach den Vorgaben der BG Chemie etc.in der
T 21 und T 23 richten dann ist das erstmal so.
Gruß aus dem Saarland
Jo
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| 17.03.2012 00:16 |
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Ralf7 B.7, Karlsruhe |
| 17.03.2012 07:29 |
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Jose7f M7., Dillingen / Saar |
| 17.03.2012 15:55 |
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Ralf7 B.7, Karlsruhe |
| 17.03.2012 17:18 |
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., Speyer |
| 17.03.2012 17:58 |
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Jose7f M7., Dillingen / Saar | |