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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch | 96 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 717963 | ||
Datum | 14.03.2012 13:28 MSG-Nr: [ 717963 ] | 39741 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian F. Und rot beim (ab)schleppenden Fahrzeug (in Kombination mit gelb beim (ab)geschleppten Fahrzeug) zeigt eben an "Du kannst hier dazwischen nicht einscheren", was sich aber insbesondere an Kleinfahrzeuge oder Kräder richtet, die in der Maschüberwachung/ Marschbegleitung eingesetzt sind und ggf. wieder am Verband vorbei müssen um weiter vorne erneut eine Kreuzung zu sichern und die sich von Fahrzeugzwischenraum zu Fahrzeugzwischenraum überholend vorarbeiten. Da auch dieses (d.h. Marschisicherung im überschlagenden Vorgehen mit Kradmeldern und Kleinfahrzeugen) eher seltener praktiziert wird entfällt auch der Bedarf hierfür in der Praxis oft. Also, ich weiß ja nicht, wie lang bei euch so Abschleppstangen oder Seile sind, aber ich käme nie auf die idee, in so eine kurze Lücke mit einem Motorrad einzuscheeren (und so kurze PKW´s, die da rein passen, haben wir auch nicht). Gruß Heinrich | ||||
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