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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für Übungsleiter4 Beiträge
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW717680
Datum12.03.2012 14:33      MSG-Nr: [ 717680 ]2230 x gelesen
Infos:
  • 10.03.12 Fahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für den Leiter einer Rettungshundestaffel
  • 10.03.12 Stromunfall bei Übung: 15-jähriger Jugendfeuerwehrangehöriger schwer verletzt (Bericht vom 15.10.2012)

  • Hut ab vor der Führungskraft, die Ihren Fehler erkannt und sofort eingesehen hat. Durch das ausbleiben Jahrelanger Prozesse wird dem Jungen viel Leid erspart und der Haftpflichtversicherung ein deutliches Signal gegeben.
    Nach eigener Beobachtung muss ich aber sagen, es gibt den Bonus, nur Straffreiheit gibt es nicht. Auch ist der Bonus nicht immer so hoch wie man es wünscht.



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     10.03.2012 10:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.03.2012 10:57 ., Dortmund
     10.03.2012 10:59 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.03.2012 14:33 Hara7ld 7S., Köln

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