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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für Übungsleiter | 4 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 717680 | ||
Datum | 12.03.2012 14:33 MSG-Nr: [ 717680 ] | 2230 x gelesen | ||
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Hut ab vor der Führungskraft, die Ihren Fehler erkannt und sofort eingesehen hat. Durch das ausbleiben Jahrelanger Prozesse wird dem Jungen viel Leid erspart und der Haftpflichtversicherung ein deutliches Signal gegeben. Nach eigener Beobachtung muss ich aber sagen, es gibt den Bonus, nur Straffreiheit gibt es nicht. Auch ist der Bonus nicht immer so hoch wie man es wünscht. | ||||
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