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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für Übungsleiter4 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg717527
Datum10.03.2012 10:59      MSG-Nr: [ 717527 ]3632 x gelesen
Infos:
  • 10.03.12 Fahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für den Leiter einer Rettungshundestaffel
  • 10.03.12 Stromunfall bei Übung: 15-jähriger Jugendfeuerwehrangehöriger schwer verletzt (Bericht vom 15.10.2012)

  • hallo,

    Geschrieben von Manuel S.Interessant wäre, wie immer, nicht die absolute Höhe sondern die Höhe in Tagessätzen.
    Auf diese Frage habe ich, trotz nachbohren, leider keine Antwort bekommen.

    Das liegt im Wesen des Strafbefehlverfahrens:

    Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann. Dies entlastet Gericht und Staatsanwaltschaft und kann dem (insbesondere geständigen) Angeschuldigten die Bloßstellung durch eine öffentliche Hauptverhandlung ersparen. (Wikipedia)

    Bei einer öffentlichen Gerichtsverhandlung wäre diese Information "frei" verfügbar ...


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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     10.03.2012 10:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.03.2012 10:57 ., Dortmund
     10.03.2012 10:59 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.03.2012 14:33 Hara7ld 7S., Köln

    0.566


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