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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für Übungsleiter | 4 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 717527 | ||
Datum | 10.03.2012 10:59 MSG-Nr: [ 717527 ] | 3632 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Manuel S. Interessant wäre, wie immer, nicht die absolute Höhe sondern die Höhe in Tagessätzen. Auf diese Frage habe ich, trotz nachbohren, leider keine Antwort bekommen. Das liegt im Wesen des Strafbefehlverfahrens: Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann. Dies entlastet Gericht und Staatsanwaltschaft und kann dem (insbesondere geständigen) Angeschuldigten die Bloßstellung durch eine öffentliche Hauptverhandlung ersparen.(Wikipedia) Bei einer öffentlichen Gerichtsverhandlung wäre diese Information "frei" verfügbar ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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