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Jugendfeuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für Übungsleiter4 Beiträge
AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW717526
Datum10.03.2012 10:57      MSG-Nr: [ 717526 ]3554 x gelesen
Infos:
  • 10.03.12 Fahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für den Leiter einer Rettungshundestaffel
  • 10.03.12 Stromunfall bei Übung: 15-jähriger Jugendfeuerwehrangehöriger schwer verletzt (Bericht vom 15.10.2012)

  • Geschrieben von Jürgen M.Der Stromunfall bei dem ein Jugendfeuerwehrangehöriger der JF Aspach verletzt wurde hatte nun ein juristisches Nachspiel:

    Fahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für den Leiter einer Rettungshundestaffel


    Interessant wäre, wie immer, nicht die absolute Höhe sondern die Höhe in Tagessätzen.

    Ich stelle bei den "Wir sind ständig mit mindestens einem Bein im Knast!!!1"-Diskussionen den Vergleich mit dem öffentlichen Straßenverkehr an:

    Beim abbiegen kurz nicht aufgepasst, jemand anderen so schwer verletzt, dass eine stationäre Behandlung erforderlich ist und schon ist man mit 30 Tagessätzen (was i.d.R. ja schon vierstellig ist) dabei.


    Grüße

    Manuel



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     10.03.2012 10:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.03.2012 10:57 ., Dortmund
     10.03.2012 10:59 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.03.2012 14:33 Hara7ld 7S., Köln

    0.117


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