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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Radler beleidigt Feuerwehrler: 10000 Euro Strafe | 9 Beiträge | ||
Autor | Lars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 717369 | ||
Datum | 08.03.2012 20:47 MSG-Nr: [ 717369 ] | 5874 x gelesen | ||
Hi, das ist ja ganz klar, dass dagegen Einspruch eingelegt werden wird. Ist doch wohl auch ungewöhnlich, dass die Schwelle von 90 Tagessätzen für eine/zwei Beleidigungen überschritten wird (= Eintrag pol. Führungszeugnis). Der Strafrichter war sicher etwas sehr ungehalten darüber, dass der Angeklagte nicht zur Verhandlung erschienen ist... Grüße | ||||
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