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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRadler beleidigt Feuerwehrler: 10000 Euro Strafe9 Beiträge
AutorLars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen717369
Datum08.03.2012 20:47      MSG-Nr: [ 717369 ]5874 x gelesen

Hi,

das ist ja ganz klar, dass dagegen Einspruch eingelegt werden wird. Ist doch wohl auch ungewöhnlich, dass die Schwelle von 90 Tagessätzen für eine/zwei Beleidigungen überschritten wird (= Eintrag pol. Führungszeugnis). Der Strafrichter war sicher etwas sehr ungehalten darüber, dass der Angeklagte nicht zur Verhandlung erschienen ist...

Grüße



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 08.03.2012 18:28 Jürg7en 7M., Weinstadt
 08.03.2012 18:39 Joac7him7 G.7, Streitberg/Franken
 08.03.2012 20:47 Lars7 W.7, Osnabrück
 09.03.2012 08:34 Sven7 T.7, Hamburg
 08.03.2012 21:06 Thom7as 7H., Gräfelfing
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 08.03.2012 23:50 ., Bad Hersfeld
 09.03.2012 08:11 Anto7n K7., Mühlhausen
 09.03.2012 08:06 Thom7as 7K., Hermeskeil

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