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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch | 96 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 717366 | ||
Datum | 08.03.2012 20:30 MSG-Nr: [ 717366 ] | 40504 x gelesen | ||
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Geschrieben von Frank S. Geschrieben von Carsten G."§27 StVO - Verbände Die Zwischenräume sind nichtder Abstand zwischen zwei Fahrzeugen! Zwischenräume sollten wo möglich -dem Streckenverlauf angepasst- in die Kolonne eingefügt werden. Das könnte zB so aussehen; A) geschlossene Ortschaft Kolonne mit 30 LKW Vmax 1. Fahrzeug 30Km/h Abstand Nr. 1 bis 30= 15m Nr.1 bis 29 Blaue Fahne, Nr. 30 Grün Kein Zwischenraum, das gibt an Ampeln, Kreuzungen oder Einmündungen nur Probleme! C) BAB Vmax 1. Fahrzeug 60Km/h Abstand Nr. 1 bis 10 = 20m 10 bis 11 = 300m 11 bis 20= 20m 20 bis 21 = 300m 21 bis 30 = 20m Nr.1 bis 29 Blaue Fahne, Nr. 30 Grün Das letzte Fahrzeug hat auf BAB´s auch -je nach ziviler (mehr-)Geschwindigkeit- gerne den Warnblinker zur Absicherung genutzt bzw. die Kennleuchte (gelb oder blau) zum Einsatz gebracht. Sicherungsfahrzeuge (Sperrposten) haben immer Blau gesteckt obwohl wir Blaulicht (ohne Krach) hatten. Fachlich mag das nicht korrekt sein, aber manch Verkehrsteilnehmer erkannte so bereits am abgestellten Sicherungsfahrzeuge was da gleich an ihm vorbei gerollt kommt. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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