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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch | 96 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 717343 | ||
Datum | 08.03.2012 17:14 MSG-Nr: [ 717343 ] | 40953 x gelesen | ||
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Zu der Zeit, als dieser StVO-Passus geschrieben wurde, waren Verbände mit 50 - 100, teils noch mehr Fahrzeugen keine Seltenheit. Hauptaugenmerk lag damals auf den militärischen Verbänden - weniger bei den HiOrgs. Stell dir mal die Durchlaufzeiten vor: 100 Mil-Fahrzeuge (nicht unüblich) mit 25 m Abstand bei 30 km/h innerorts macht 3100 m Kolonnenlänge und eine Durchlaufzeit von rund 7 Minuten! Der Passus war also notwendig, um auch den anderen Verkehrsteilnehmern eine Chance zu geben, den Verband zu kreuzen. Die praktische Umsetzung der StVO-Forderung erfolgte durch die Bildung von Marschgruppen aus z.B. 20 Fahrzeugen mit einem 3-Minuten-Abstand. Das Kreuzen eines Verbandes auf der Autobahn zum Erreichen der Ausfahrt ist - sofern der Verband dabei nicht ausgebremst wird - zwar für die Verbandfahrzeuge nicht nett, aber auch nicht verboten. (Fahrzeugabstände auf der Autobahn damals i.d.R. 100 m - 2 Leitpfosten) Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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