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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaKennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch96 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg717343
Datum08.03.2012 17:14      MSG-Nr: [ 717343 ]40953 x gelesen
Infos:
  • 07.03.16 FW Kfz-Marsch
  • 05.02.16 DRK: Der Kraftfahrzeugmarsch - Marsch geschlossener Verbände

  • Zu der Zeit, als dieser StVO-Passus geschrieben wurde, waren Verbände mit 50 - 100, teils noch mehr Fahrzeugen keine Seltenheit. Hauptaugenmerk lag damals auf den militärischen Verbänden - weniger bei den HiOrgs.
    Stell dir mal die Durchlaufzeiten vor:
    100 Mil-Fahrzeuge (nicht unüblich) mit 25 m Abstand bei 30 km/h innerorts macht 3100 m Kolonnenlänge und eine Durchlaufzeit von rund 7 Minuten!

    Der Passus war also notwendig, um auch den anderen Verkehrsteilnehmern eine Chance zu geben, den Verband zu kreuzen.

    Die praktische Umsetzung der StVO-Forderung erfolgte durch die Bildung von Marschgruppen aus z.B. 20 Fahrzeugen mit einem 3-Minuten-Abstand.
    Das Kreuzen eines Verbandes auf der Autobahn zum Erreichen der Ausfahrt ist - sofern der Verband dabei nicht ausgebremst wird - zwar für die Verbandfahrzeuge nicht nett, aber auch nicht verboten. (Fahrzeugabstände auf der Autobahn damals i.d.R. 100 m - 2 Leitpfosten)


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.de
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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