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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch | 96 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern | 717223 | ||
Datum | 07.03.2012 12:36 MSG-Nr: [ 717223 ] | 40845 x gelesen | ||
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Die Schuld nehme ich gerne auf mich ;-) Ich sagte nicht, dass diese Teile eine ABE haben. Aber ich als Hersteller bringe ein Produkt in den Umlauf, dass genau so zu benutzen ist (Billigflaggenhalter z.B. der Hinweis bis 50 km/h, zu verwenden im Rahmen eines Autokorsos usw.usw.). Abweichende Änderungen / Modifizierungen sind nicht in meinem "Hersteller-"Sinne. Dafür werde ich auch nicht haften. Die Flaggenhalter von INTAX, wir benutzen diese für unsere Kolonnenfahrten, haben einen entsprechenden Hinweis zur Nutzung drauf. Fraglich ist für mich, ob bei den von uns genutzten Fahrzeugen im Wert von einigen Zehntausend bis zu hunderttausend Euros ein Flaggenhalter von 100 Euro´s ins Gewicht fällt. Sparen kann ich an anderen Punkten und da deutlich mehr. | ||||
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