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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch | 96 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 717221 | ||
Datum | 07.03.2012 12:05 MSG-Nr: [ 717221 ] | 40779 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian M. Einspruch - gegen die Modifizierung, weil einfach nicht dafür zugelassen. Du bist es schuld, ich habe jetzt in meine Tastatur gebissen ;-) Diese Flaggenhalter sollen eine ABE oder so haben? Selbst Gepäckträger brauchen so etwas nicht. Das ist Ladung und für die ist der Fahrzeugführer selbst verantwortlich. In Anbetracht der Tatsache, das diese Einsätze nur alle Jubeljahre vorkommen, wäre ich eher für die Billigvariante von der man einen Karton in die Ecke stellt und sich über alle Rückläufer freut. Modifizierung ist auch gar nicht Notwendig. Die kann man für kleines Geld nach Wunsch Kaufen. | ||||
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