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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | Private Einsatzinformationen bei Facebook & Co. | 54 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 V.8, Breitenbrunn / Bayern | 716545 | ||
Datum | 02.03.2012 18:02 MSG-Nr: [ 716545 ] | 10581 x gelesen | ||
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Dann ja, aber ein mündliches Einverständnis des Geschädigten unter dem Eindruck des Geschehens ist da sicher nicht ausreichend wenn er sich später mit Hilfe eines Anwaltes anders entscheidet. Die Frage ist: müssen Fotos vom Inneren einer Wohnung zwingend veröffentlicht werden um ein Einsatzgeschehen für die Öffentlichkeit ausreichend zu dokumentieren? Das hat immer etwas von Bloßstellen und verletzter Privatsphäre, auch wenn der Betroffenen damit einverstanden ist. | ||||
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