Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Gemeinde schließt funktionierender Feuerwehr das Geräthaus zu! | 65 Beiträge |
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 716514 |
Datum | 02.03.2012 14:08 MSG-Nr: [ 716514 ] | 13170 x gelesen |
Hallo Thorsten
Geschrieben von Thorsten H.Ich sehe mich eher in dem bestätigt, was ich schon vermutet habe. Hier gibt es einen Streit, der schon länger vorhanden ist (und evtl ganz andere Ursachen hat). Und dieser Streit ist jetzt an diesem Punkt eskaliert.
Sehe ich genauso.
Geschrieben von Thorsten H.Abgesehen davon, auch wenn der Weg vielleicht nicht ganz richtig war, trägt die Gemeinde die Hauptverantwortung, wenn am Gebäude etwas passiert und jemand verletzt
Zustimmung.
Geschrieben von Thorsten H.wenn am Gebäude etwas passiert und jemand verletzt oder getötet wird.
Da ja offensichtlich die Risse bereits seit der Bauzeit beobachtet werden, glaube ich kaum, dass das ganze eine so dramatische Wendung genommen hat.
Wenn dies der Fall wäre, dann hätte die Bauamtschefin dies mit Sicherheit als Begründung angeführt und die Presse würde sowas auch mit anführen. (meine Meinung)
Geschrieben von Thorsten H.Hier stellt sich dann noch die Frage, kann dieser fachlich überhaupt beurteilen, wie gefährdet das Gebäude ist? Ich würde mir als Mitarbeiterin des Bauamtes (und somit im allgemeinen fachlich ausgebildet) hier auch von keinem reinreden lassen.
Einspruch Euer Ehren.
Im Zuge meiner beruflichen Tätigkeit habe ich ständig mit derartigen Institutionen zu tun.
Der Prozentsatz an Verwaltungsleuten ohne fachlichen Hintergrund (in technischer Hinsicht) in diesen Positionen ist relativ hoch (zumindest bei uns in Bayern).
Ich glaube jetzt kaum, dass für das Gebäude akute Einsturzgefahr besteht. Sollte dies der Fall sein, dann verstehe ich nicht, warum die Gemeinde nicht auch die doch nicht unerheblichen Sachwerte in Sicherheit bringt.
Einen Sachverständigen für eine Schnellbeurteilung der Standsicherheit zu finden, dürfte mit Sicherheit auch nicht das grosse Problem darstellen. Für ein Sanierungskonzept eher.
Für mich ist das wieder einmal ein Beispiel, wie mit Steuergeldern umgegangen wird. Wenn man sich in derartig problematischen Gegenden (hinsichtlich des Baugrundes) bewegt, dann gehört ein Baugrundgutachten mit Baugrunderkundung zwingend zum Planungsprogramm.
Dies liegt in de Verantwortung des Bauherrn, dessen Vertreter in der Regel das Bauamt darstellt. Dies auch als weiteres Indiz zur fachlichen Eignung machner Bauamtsleiter (in technischer Hinsicht).
mkg
WErner , Dipl. Ing. ( FH) Bauwesen
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| 01.03.2012 00:15 |
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Thom7as 7E., Hohenstein |
| 01.03.2012 00:41 |
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., Thierstein und Magdeburg | |